Denkmal

Mit dem Denkmalbereich – Dorflage Biestow – wird das äußere Erscheinungsbild seiner baulichen Anlagen und Strukturen geschützt, das durch deren historische Substanz geprägt wird. Sanierungen und Veränderungen müssen denkmal- und materialgerecht erfolgen (§ 6 Abs. 1 DSchG M-V). Hier finden Sie den Geltungsbereich